Allgemeine Buchungsbedigungen indicate models : 

 

§ 1
Allgemeines

Die Nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
 

§ 2
Buchungsgrundlagen

  1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
  2. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart 20% des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt.
  3. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen solange das Fotomodell sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.

§ 3
Buchungsgrundlagen

  1. Optionen
    Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18:00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird der Kunde der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
  2. Festbuchungen
    Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter der Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
  3. Wetterbuchungen
    Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlagen unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem Vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Fotomodellhonorars.

§ 4
Annullierung

  1. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die Annullierung hat so viele Werktage vor dem Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.
  3. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
  4. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren (5). Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wir die Agentur sich nach besten Kräften bemühen ggf. unter Einschaltung anderer Agenturen für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
  5. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Fotomodellhonorar zu bezahlen.
  6. Bei einer Annullierung durch den Kunden trägt dieser eventuell entstandene Kosten für bereits gebuchte Flug- und/oder Bahntickets sowie die Kosten für bereits gebuchte Hotels und Unterkünfte.

§ 5
Arbeitszeit

  1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagesbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
  2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
  3. Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde zzgl. der vereinbarten Vermittlungsprovision vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit von bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
  4. Die gemeinsame An- und Abreise von Modell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

§ 6
Fotomodellhonorar

Das Fotomodellhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt.

  1. Modetarif
    Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidungen und zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
  2. Sonderhonorar
    Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Halbtags. und Stundenbuchungen
    Das Fotomodellhonorar bei Halbtagesbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60% des Tageshonorars. Halbtagesbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

§ 7
Reisekosten

  1. Reisetagersatz
    Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetagersatz beträgt:
    bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar
    bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar
    ab 5 Arbeitstage: kein Reisetagersatz, es sei denn die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
  2. Reisespesen
    Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtages- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. 
    Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. 
    Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

§ 8
Zahlungskonditionen

Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetagersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. 
 

§ 9
Reklamationen, Haftung

  1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend, spätestens jedoch einen Werktag nach der Produktion , die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von seinen Arbeitspflichten zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich der Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
  2. Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Fotomodell entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
  3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht schriftlich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt seine Leistungen zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
  4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10
Nutzungsrechte

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens zwei Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
  2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
  3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§ 11
Schlussbestimmungen

  1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzung ist der Sitz der Agentur.
  2. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
  3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
  4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.